IFKV Ausbildung Psychologische*r Psychotherapeut*in

  • Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut*in wird auf wissenschaftlicher Grundlage  mit einem hohen Praxisbezug durchgeführt.
  • Das Ziel der Ausbildung ist, Fähigkeiten zur selbstständigen Durchführung von Diagnostik, Therapie und Rehabilitation bei Störungen mit Krankheitswert zu vermitteln.
  • Das IFKV bietet die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut*in nach den gesetzlichen Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes im Umfang von mindestens 4.200 Stunden in Vollzeit (mindestens 3 Jahre) und Teilzeit (mindestens 5 Jahre) an.
  • Theorie und Gruppenselbsterfahrung werden im Kursverbund im Rahmen eines 6-semestrigen Curriculums angeboten, so dass sowohl der Vollzeit-Ausbildungskandidat*in als auch der Teilzeit-Ausbildungskandidat*in diese Bausteine nach 3 Jahren absolviert hat.
  • Für die Absolvierung der Praktischen Tätigkeit, der Praktischen Ausbildung unter Supervision und der Einzel-Selbsterfahrung gibt es Zeitempfehlungen, letztendlich bestimmen jedoch Sie selbst, wann Sie mit diesen Ausbildungsbausteinen beginnen. Hieraus ergibt sich, dass die individuelle Ausbildungszeit variieren kann.
  • Wir legen während der gesamten Ausbildung besonderen Wert auf eine engmaschige Unterstützung unserer Ausbildungsteilnehmer*innen. In diesem Zusammenhang bieten wir  neben individuellen Beratungen regulär am Ende eines jeden Semesters ausführliche Informationsgespräche bezüglich des weiteren Ausbildungsverlaufes an.

Alle Informationen auf einem Blick

Auf der Grundlage der bundesweit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (PsychTh-APrV) sind im Umfang von mindestens 4.200 Stunden folgende Ausbildungsbausteine zu absolvieren:

 
  • mindestens 600 Stunden praxisbezogene Theorie
  • mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung
  • mindestens 1.200 Stunden praktische Tätigkeit in mindestens einem Jahr an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 Patienten
  • mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit in mindestens einem halben Jahr an einer anerkannten klinischen oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
  • mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung
  • mindestens 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision

Damit wird die Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Prüfung geschaffen, die zur Approbation führt und den Fachkundenachweis bei den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht.

Die Ausbildungsbausteine sind in mind. 3 Jahren (Vollzeit) oder mind. 5 Jahren (Teilzeit) zu absolvieren.

Über die Tätigkeit in der Ausbildungs-Institutsambulanz besteht nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung die Möglichkeit der Refinanzierung der Ausbildung.

Am IFKV werden ca. 630 Unterrichtsstunden praxisbezogene Theoriebausteine angeboten, wobei das „mehr“ an zusätzlichen Stunden gegenüber der APrV zur freien Spitze zählt. Für die Seminare besteht Präsenzpflicht. Ggf. versäumte Veranstaltungen können in Folgekursen nachgeholt werden.

Die Theorieseminare werden am IFKV als Abend- und Tages-/Wochenendveranstaltungen angeboten. Vermittelt werden Grund- und Vertiefungskenntnisse im Schwerpunkt Verhaltenstherapie mit einem hohen Praxisbezug. Wichtig ist uns dabei auch die Integration unterschiedlicher Methoden und neuer Therapieansätze (Therapieschulenoffenheit). Ein Unterrichtskontingent von ca. 16 Stunden steht in Form frei wählbarer Werkstatt-Themen zur Verfügung.

Im Rahmen des Theorieangebotes finden im Umfang von ca. 70 Unterrichtseinheiten gruppenspezifische Seminare statt, die gegebenenfalls für eine spätere Beantragung der Fachkunde in Gruppenpsychotherapie verwendet werden können.

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 PsychTh-APrV):

Am IFKV  werden 115 Stunden Gruppenselbsterfahrung und 5 Stunden Einzelselbsterfahrung angeboten.

Die Gruppenselbsterfahrung findet im festen Kursverbund über 6 Semester statt, d. h. pro Semester 1 – 2 Selbsterfahrungsblöcke.

Für die Einzelselbsterfahrung können Sie aus einem großen Pool IFKV-anerkannter Einzelselbsterfahrungsleiter*innen wählen, die alle die Supervisorenqualifikation besitzen. Sie bestimmen auch, zu welchem Zeitpunkt Sie diesen Baustein bearbeiten wollen. Empfohlen wird, dass bei Beginn der Einzelselbsterfahrung bereits Kontakt zu Patient*innen besteht und Sie sich in Gruppenselbsterfahrung befinden. 

Die Selbsterfahrung ist integraler Bestandteil der Ausbildung und wird von den Leiter*innen in enger thematischer Angleichung an den jeweiligen Semesterschwerpunkt durchgeführt. Sie ist insofern Teil der Ausbildung, als sie der Entwicklung und Entfaltung interaktioneller Fertigkeiten und Eigenschaften von Psychotherapeut*innen dient. Sie ist darüber hinaus auch Reflexion des Ausbildungsprozesses selbst, indem sie Motiv und Verlauf der Ausbildung auf individueller und kollektiver (Ausbildungsgruppe) Ebene reflektiert und verarbeitet. Ziel der Selbsterfahrung ist daher neben dem Abbau hemmender bzw. dem Aufbau fördernder interaktioneller Faktoren (z.B. intra- und interpersoneller Wahrnehmung) die Integration der einzelnen Ausbildungsbausteine durch die Persönlichkeit des/der Therapeut*in. Diesbezügliche relevante gruppendynamische Prozesse der jeweiligen Ausbildungsgruppen werden hierzu kontinuierlich berücksichtigt und genutzt. Die Durchführung einer Selbstmodifikation mit therapierelevantem Inhalt ist Bestandteil dieser Selbsterfahrung. Selbsterfahrung kann nicht durch Selbsterfahrung aus anderen Therapierichtungen ersetzt werden. Sie findet in Form fester Gruppen in Abend- und Tages-/Wochenendveranstaltungen bzw. in Absprache mit dem Einzelselbsterfahrungsleiter*in in Einzel- oder Doppelstunden statt.

Theorie und Gruppen-Selbsterfahrung sind inhaltlich und zeitlich parallelisiert. Die Selbsterfahrung wird jedoch dem jeweiligen Prozess des Auszubildenden und der Ausbildungsgruppe angepasst. Dies gilt insbesondere für die Integration der individuellen Selbstmodifikation in den gesamten Selbsterfahrungsprozess. Entsprechend sind Schwerpunkte zu setzen. Die für das Curriculum angebotenen Selbsterfahrungseinheiten folgen dieser Struktur.

Die Selbsterfahrungsinhalte:

  • Reflexion der spezifischen Motivation für die Ausbildung in der VT
  • Reflexion eigener Veränderungsprozesse und deren Einflussfaktoren
  • Die Erstellung einer Bedingungsanalyse für eigenes Problemverhalten mit Durchführung einer Selbstmodifikation
  • Reflexion individueller, biographischer und institutioneller Einflussfaktoren auf das therapeutische Basisverhalten
  • Persönlichkeit und Technik
  • Präferenz bestimmter Interventionsverfahren
  • Erkennen nonverbaler Kommunikation und deren Integration in die therapeutische Intervention
  • Grenzen der Veränderungskompetenzen
  • Flexibilität versus Rigidität, Konsequenz versus Nachlässigkeit in der Anwendung von Techniken
  • Wie wirkt der Therapeut auf den Patienten „Jenseits von Techniken“?
  • Arbeit in und mit Systemen: Paare – Familien – Gruppen
  • Identifikation relevanter Dyaden und Gruppen in der Sozialisation zum Therapeuten
  • Identifikation therapierelevanter System- und Gruppenregeln aus der Biographie und dem Arbeitsplatz
  • Identifikation bevorzugter und vermiedener Rollen in Dyaden und Gruppen
  • Interaktionsanalyse der wechselseitigen Beeinflussung von Therapeut*in und Patient*in
  • Reflexion des Gruppenprozesses der Selbsterfahrungsgruppe
  • Bevorzugte und vermiedene Rollen als Therapeut in Systemen: Distanzierung versus Verflechtung
  • Erkenntnis, Integration und Bewältigung von „neurotischen Anteilen“ bei sich selbst
  • Präferenz und Ablehnung bestimmter Störungen oder Patienten
  • Kinder und Jugendliche: Spezifische Selbsterfahrungsthemen für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Abschluss der Selbsterfahrung und Ausblick

Nach Psychotherapeutengesetz (PTG) und PsychTh-APrV:

Insgesamt mind. 1.800 Std., davon
mind. 1.200 Std. nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 (mind. 1 Jahr),
mind. 600 Std. nach § 2 Abs. 2 Ziff. 2 (mind. 1/2 Jahr).

 

Der Ausbildungsbaustein „Praktische Tätigkeit“ teilt sich auf in:

Mindestens 1.200 Stunden, die im Zeitraum von mindestens einem Jahr an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung zu absolvieren sind. 

Mindestens 600 Stunden, die im Zeitraum von mindestens einem halben Jahr

  • an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
  • in der Praxis eines*einer Arztes*Ärztin, der die psychotherapeutische Behandlung durchführen darf, oder
  • in der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeut*in

unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden können.

Sofern der Ausbildungsbaustein „Praktische Tätigkeit“ in Teilzeit absolviert wird, ist der Mindestumfang mit 19 – 20 Std./Woche definiert.

Am IFKV ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der in der Praktischen Tätigkeit durchgeführten (supervidierten) Behandlungsstunden bereits für die spätere Praktische Ausbildung anrechnen zu lassen.

Das IFKV kooperiert mit ca. 50 Kliniken nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 PsychTh-APrV, die insgesamt ca. 100 Plätze anbieten können. Wir stehen im engen Austausch mit unseren Kooperationspartner*innen und sind offen für neue Kooperationsabschlüsse.

 

PsychTh-APrV:
mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision nach jeder 4. Stunde.

IFKV-Angebot:
mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision nach jeder 4. Stunde.
Ein Teil der 600 Behandlungsstunden kann bereits im Rahmen der Praktischen Tätigkeit an einer IFKV-Kooperationsklinik additiv absolviert werden.

Nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung – frühestens nach dem 3. Theoriesemester – erlangen Sie die Voraussetzung, in der IFKV-Institutsambulanz oder in einer angeschlossenen Lehrpraxis die weiteren Patientenbehandlungsstunden durchzuführen. Über die gesetzliche Krankenversicherung können 600 Behandlungsstunden abgerechnet werden. Aus diesem Honorar zahlen wir Ihnen anteilig mit derzeit ca. 57 €/Behandlungsstunde eine vergleichsweise hohe Vergütung aus.

Neben der Institutsambulanz mit Sitz in Bad Dürkheim stehen für Sie über 20 Lehrpraxen bereit, so dass Sie den Standort Ihrer Ambulanztätigkeit selbst bestimmen und gute Einblicke in die Abläufe einer ambulanten Praxis gewinnen können.

Die praktische Ausbildung umfasst nach PsychTh-APrV mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens 6 Patientenbehandlungen. Alle Patientenbehandlungen sind schriftlich zu dokumentieren.

Am IFKV nehmen die Ausbildungsteilnehmer*innen mit der Evaluation der Ausbildungstherapien an einem internen Qualitätssicherungsprogramm teil.

PsychTh-APrV/IFKV-Angebot:
mind. 150 Stunden bei mind. drei verschiedenen Supervisor*innen, davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision.

Für die Supervision stehen Ihnen über 50 anerkannte und hoch qualifizierte IFKV-Supervisorinnen und -Supervisoren zur Verfügung.

Von den insgesamt mindestens 150 Supervisionsstunden, die bei mindestens drei verschiedenen anerkannten Supervisor*innen durchzuführen sind, müssen mind. 50 Stunden als Einzelsupervision und können 100 Supervisionsstunden als Gruppensupervision (max. vier Teilnehmer*innen) nachgewiesen werden. Die Supervisionsstunden sind auf die verschiedenen Supervisor*innen in angemessenem Verhältnis zu verteilen.

Unter der sogenannten „freien Spitze“ sind die 930 Stunden subsumiert, die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht explizit definiert, jedoch zur Erreichung der 4.200 Stunden erforderlich sind.
Am IFKV umfasst die „Freie Spitze“ Ausbildungskomponenten wie z. B. eine regelmäßige Vor-, und Nachbereitung der ambulanten Behandlungsfälle, die Teilnahme an kursinternen Intervisionsgruppen etc.
Zusätzlich anrechenbar sind sog. „Überhänge“ bez. der regulären Ausbildungsmodule, d. h. erbrachte Leistungen, die über die geforderte Mindestanforderung hinausgehen ( z. B. „Mehrstunden“ bei mehr als 1800 Stunden Praktische Tätigkeit).

Die gesamten Ausbildungskosten einschl. Supervision betragen derzeit ca. 20.600 Euro. Über die Tätigkeit in der Ausbildungs-Institutsambulanz des IFKV oder den angeschlossenen Lehrpraxen besteht nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen und bei gültigem Vertrag mit den Kassen über die IFKV-Institutsambulanz abzurechnen.

Die Therapiestunde wird derzeit mit 57 € vergütet. Mit
dieser im Vergleich hohen Vergütung (53 %) ist am IFKV eine
vollständige Finanzierung (mit Überschuss) der Ausbildung möglich.

Mit der verbindlichen Zusage des Ausbildungsplatzes wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit 150 Euro erhoben.

Die Studiengebühren für Theorie und Gruppenselbsterfahrung werden semesterweise in Rechnung gestellt und können individuell als Einmalzahlung oder auch in Raten (ohne Aufpreis) pro Semester beglichen werden.

Eine Reduktion der Ausbildungskosten ist ggf. durch kostenfreie Supervisionsangebote in den Kooperationskliniken möglich, in denen ein Teil der Behandlungen unter Supervision (Ausbildungsbaustein Praktische Ausbildung) additiv zur Praktischen Tätigkeit durchgeführt werden kann.

In über 75 % der IFKV-Kooperationskliniken wird für die Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) eine Vergütung gezahlt.

Finanzierungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für die Ausbildung Psychologische*r Psychotherapeut*in eine Förderung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen

Verschiedene Banken, so z. B. die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, bieten spezielle Bildungskredite an, die individuell geprüft werden. Darüber hinaus können die Ausbildungskosten als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 Kosten der IFKV-Ausbildung – Unverbindliche Kostenschätzung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung als Psychologische*r Psychotherapeut*in werden formal durch das Psychotherapeutengesetz geregelt:

§5 Auszug aus dem Psychotherapeutengesetz

In Rheinland-Pfalz ist ein Masterabschluss notwendig.

Abweichende Abschlüsse:
Bei abweichenden Master- oder Auslandsabschlüssen ist eine gesonderte Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, dem Landesprüfungsamt für Psychotherapie in Mainz, notwendig.

Für die Vermittlung der Lerninhalte steht ein großer Stamm von erfahrenen Dozent*innen aus Forschung und Praxis zur Verfügung. Leitgedanke der Ausbildung ist der Praxisbezug. Der Kreis der Dozent*innen setzt sich dementsprechend aus Praktikern zusammen, die alle über eine langjährige psychotherapeutische Erfahrung verfügen. Dadurch ist ein ständiger Austausch über praktisches psychotherapeutisches Handeln möglich.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden Dozentinnen und Dozenten, die  spezialisiertes Wissen aus ihren Forschungsbereichen vermitteln.

Durch diese Kombination ist die wissenschaftliche Absicherung der Praxis gewährleistet.

Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen sind besonders erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die zudem die Kriterien nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Supervisoren- und Selbsterfahrungsleiterstatus erfüllen.

Im IFKV sind ca. 70 Dozentinnen und Dozenten und ca. 50 Supervisorinnen und Supervisoren im Rahmen der Ausbildung  Psychologische*r Psychotherapeut*in tätig.

Die jeweils aktuelle Liste der Dozent*innen, Supervisor*innen und  Selbsterfahrungsleiter*innen finden Sie unter Kooperationspartner*innen.

Der Ausbildungsgang sieht eine Zwischenprüfung vor. Diese kann frühestens nach der Hälfte der Ausbildung absolviert werden. Die Modalitäten sind in der IFKV-Studienordnung geregelt.

Mit der erfolgreich absolvierten Zwischenprüfung erhält der Ausbildungskandidat die Möglichkeit, die weiteren ambulanten Patientenbehandlungen in der IFKV-Institutsambulanz und den Lehrpraxen über die gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.

Die staatliche Abschlussprüfung kann frühestens nach dem 6. Semester beim zuständigen Landesprüfungsamt für Psychotherapie in Mainz erfolgen. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und bezieht sich inhaltlich auf die erworbenen Grundkenntnisse in der Psychotherapie.
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt umfasst eine 30-minütige Einzelprüfung, in dem der Prüfungsfall mit dem Prüfling zu erörtern ist. Der zweite Abschnitt wird als Gruppenprüfung mit max. vier Teilnehmer*innen durchgeführt und dauert 120 Minuten. Die Dauer reduziert sich entsprechend der Anzahl der Prüflinge.

Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das psychotherapeutische Verfahren, welches Schwerpunkt der vertieften Ausbildung ist, d. h. der  Verhaltenstherapie.

Ein Antrag auf Approbation kann nach bestandener Staatsprüfung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz gestellt werden. Mit Vorliegen der Approbationsurkunde ist die Beantragung des Fachkundenachweises für Verhaltenstherapie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen möglich.