IFKV Institutsambulanz
In der IFKV-Ambulanz werden gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen verhaltenstherapeutisch im Rahmen einer Einzeltherapie behandelt.
In Abhängigkeit der Problemstellung kann die Einzelbehandlung mit einer Gruppenpsychotherapie kombiniert werden.
Besonderheiten einer Ausbildungsambulanz
In einer Ausbildungsambulanz arbeiten Therapeut*innen mit abgeschlossenem Studium, welche in ihrer Ausbildung fortgeschritten sind, diese jedoch noch nicht abgeschlossen haben. Aus diesem Grund wird die Therapie durch erfahrene und qualifizierte Lehrtherapeut*innen (Supervisor*innen) begleitet. Da unsere Ausbildungstherapeut*innen in festgelegten Zeitfenstern arbeiten, sollten Sie vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie sicherstellen, dass Sie regelmäßig die mit Ihnen vereinbarten Therapietermine wahrnehmen können.
Die sach- und fachgerechte Durchführung der verhaltenstherapeutischen Behandlungen durch Ausbildungskandidat*innen wird im Rahmen festgelegter Qualitätsstandards gewährleistet. Dazu gehört neben der Supervision auch die Durchführung einer generellen, routinemäßigen und standardisierten Eingangsdiagnostik und Ergebnisevaluation bei allen Patient*innen der IFKV-Institutsambulanz/Lehrpraxen mittels standardisierter psychometrischer Fragebogenverfahren. Ihre Therapie unterliegt somit einer doppelten Qualitätskontrolle. Die Ergebnisse der Messungen werden nach der Auswertung den Ausbildungstherapeut*innen und damit auch den Patient*innen zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für das interne Qualitätsmonitoring-System ist die IFKV-eigene Abteilung für Psychotherapieforschung und Qualitätsmanagement (APQ).
Kostenerstattung
Psychotherapie ist ein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verhaltenstherapie gehört neben der Psychoanalyse, der tiefenpsychologisch-orientierten Psychotherapie und Systemischen Therapie zu den wissenschaftlich begründeten und vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen anerkannten Behandlungsverfahren.
Demgemäß werden die Kosten solcher psychotherapeutischen Leistungen von den Kassen erstattet.
Während die Praxen ihre Leistungen über die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, werden die in den Ausbildungsinstituten erbrachten psychotherapeutischen Leistungen direkt von den jeweiligen Krankenkassen des Patienten erstattet.
Da sowohl alle Privatkassen als auch die Beihilfe keine Genehmigung von Ausbildungstherapien erteilen, dürfen wir privat versicherte Patient*innen in der IFKV-Ambulanz nicht psychotherapeutisch behandeln.
Entsprechend verweisen wir auf die niedergelassenen psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen.