Warum IFKV?

Unser Institut steht für Erfahrung, ein umfangreiches Netzwerk an Kooperationspartner*innen und eine individuelle Unterstützung unserer Ausbildungsteilnehmer*innen.

Unsere Vorteile

Auf der Grundlage der bundesweit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (PsychTh-APrV) sind im Umfang von mindestens 4.200 Stunden folgende Ausbildungsbausteine zu absolvieren:

 
  • mindestens 600 Stunden praxisbezogene Theorie
  • mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung
  • mindestens 1.200 Stunden praktische Tätigkeit in mindestens einem Jahr an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 Patienten
  • mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit in mindestens einem halben Jahr an einer anerkannten klinischen oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
  • mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung
  • mindestens 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision

Damit wird die Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Prüfung geschaffen, die zur Approbation führt und den Fachkundenachweis bei den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht.

Die Ausbildungsbausteine sind in mind. 3 Jahren (Vollzeit) oder mind. 5 Jahren (Teilzeit) zu absolvieren.

Über die Tätigkeit in der Ausbildungs-Institutsambulanz besteht nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung die Möglichkeit der Refinanzierung der Ausbildung.

Am IFKV werden ca. 630 Unterrichtsstunden praxisbezogene Theoriebausteine angeboten, wobei das „mehr“ an zusätzlichen Stunden gegenüber der APrV zur freien Spitze zählt. Für die Seminare besteht Präsenzpflicht. Ggf. versäumte Veranstaltungen können in Folgekursen nachgeholt werden.

Die Theorieseminare werden am IFKV als Abend- und Tages-/Wochenendveranstaltungen angeboten. Vermittelt werden Grund- und Vertiefungskenntnisse im Schwerpunkt Verhaltenstherapie mit einem hohen Praxisbezug. Wichtig ist uns dabei auch die Integration unterschiedlicher Methoden und neuer Therapieansätze (Therapieschulenoffenheit). Ein Unterrichtskontingent von ca. 16 Stunden steht in Form frei wählbarer Werkstatt-Themen zur Verfügung.

Im Rahmen des Theorieangebotes finden im Umfang von ca. 70 Unterrichtseinheiten gruppenspezifische Seminare statt, die gegebenenfalls für eine spätere Beantragung der Fachkunde in Gruppenpsychotherapie verwendet werden können.

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 PsychTh-APrV):

Am IFKV  werden 115 Stunden Gruppenselbsterfahrung und 5 Stunden Einzelselbsterfahrung angeboten.

Die Gruppenselbsterfahrung findet im festen Kursverbund über 6 Semester statt, d. h. pro Semester 1 – 2 Selbsterfahrungsblöcke.

Für die Einzelselbsterfahrung können Sie aus einem großen Pool IFKV-anerkannter Einzelselbsterfahrungsleiter*innen wählen, die alle die Supervisorenqualifikation besitzen. Sie bestimmen auch, zu welchem Zeitpunkt Sie diesen Baustein bearbeiten wollen. Empfohlen wird, dass bei Beginn der Einzelselbsterfahrung bereits Kontakt zu Patient*innen besteht und Sie sich in Gruppenselbsterfahrung befinden. 

Die Selbsterfahrung ist integraler Bestandteil der Ausbildung und wird von den Leiter*innen in enger thematischer Angleichung an den jeweiligen Semesterschwerpunkt durchgeführt. Sie ist insofern Teil der Ausbildung, als sie der Entwicklung und Entfaltung interaktioneller Fertigkeiten und Eigenschaften von Psychotherapeut*innen dient. Sie ist darüber hinaus auch Reflexion des Ausbildungsprozesses selbst, indem sie Motiv und Verlauf der Ausbildung auf individueller und kollektiver (Ausbildungsgruppe) Ebene reflektiert und verarbeitet. Ziel der Selbsterfahrung ist daher neben dem Abbau hemmender bzw. dem Aufbau fördernder interaktioneller Faktoren (z.B. intra- und interpersoneller Wahrnehmung) die Integration der einzelnen Ausbildungsbausteine durch die Persönlichkeit des/der Therapeut*in. Diesbezügliche relevante gruppendynamische Prozesse der jeweiligen Ausbildungsgruppen werden hierzu kontinuierlich berücksichtigt und genutzt. Die Durchführung einer Selbstmodifikation mit therapierelevantem Inhalt ist Bestandteil dieser Selbsterfahrung. Selbsterfahrung kann nicht durch Selbsterfahrung aus anderen Therapierichtungen ersetzt werden. Sie findet in Form fester Gruppen in Abend- und Tages-/Wochenendveranstaltungen bzw. in Absprache mit dem Einzelselbsterfahrungsleiter*in in Einzel- oder Doppelstunden statt.

Theorie und Gruppen-Selbsterfahrung sind inhaltlich und zeitlich parallelisiert. Die Selbsterfahrung wird jedoch dem jeweiligen Prozess des Auszubildenden und der Ausbildungsgruppe angepasst. Dies gilt insbesondere für die Integration der individuellen Selbstmodifikation in den gesamten Selbsterfahrungsprozess. Entsprechend sind Schwerpunkte zu setzen. Die für das Curriculum angebotenen Selbsterfahrungseinheiten folgen dieser Struktur.

Die Selbsterfahrungsinhalte:

  • Reflexion der spezifischen Motivation für die Ausbildung in der VT
  • Reflexion eigener Veränderungsprozesse und deren Einflussfaktoren
  • Die Erstellung einer Bedingungsanalyse für eigenes Problemverhalten mit Durchführung einer Selbstmodifikation
  • Reflexion individueller, biographischer und institutioneller Einflussfaktoren auf das therapeutische Basisverhalten
  • Persönlichkeit und Technik
  • Präferenz bestimmter Interventionsverfahren
  • Erkennen nonverbaler Kommunikation und deren Integration in die therapeutische Intervention
  • Grenzen der Veränderungskompetenzen
  • Flexibilität versus Rigidität, Konsequenz versus Nachlässigkeit in der Anwendung von Techniken
  • Wie wirkt der Therapeut auf den Patienten „Jenseits von Techniken“?
  • Arbeit in und mit Systemen: Paare – Familien – Gruppen
  • Identifikation relevanter Dyaden und Gruppen in der Sozialisation zum Therapeuten
  • Identifikation therapierelevanter System- und Gruppenregeln aus der Biographie und dem Arbeitsplatz
  • Identifikation bevorzugter und vermiedener Rollen in Dyaden und Gruppen
  • Interaktionsanalyse der wechselseitigen Beeinflussung von Therapeut*in und Patient*in
  • Reflexion des Gruppenprozesses der Selbsterfahrungsgruppe
  • Bevorzugte und vermiedene Rollen als Therapeut in Systemen: Distanzierung versus Verflechtung
  • Erkenntnis, Integration und Bewältigung von „neurotischen Anteilen“ bei sich selbst
  • Präferenz und Ablehnung bestimmter Störungen oder Patienten
  • Kinder und Jugendliche: Spezifische Selbsterfahrungsthemen für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Abschluss der Selbsterfahrung und Ausblick

Nach Psychotherapeutengesetz (PTG) und PsychTh-APrV:

Insgesamt mind. 1.800 Std., davon
mind. 1.200 Std. nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 (mind. 1 Jahr),
mind. 600 Std. nach § 2 Abs. 2 Ziff. 2 (mind. 1/2 Jahr).

 

Der Ausbildungsbaustein „Praktische Tätigkeit“ teilt sich auf in:

Mindestens 1.200 Stunden, die im Zeitraum von mindestens einem Jahr an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung zu absolvieren sind. 

Mindestens 600 Stunden, die im Zeitraum von mindestens einem halben Jahr

  • an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
  • in der Praxis eines*einer Arztes*Ärztin, der die psychotherapeutische Behandlung durchführen darf, oder
  • in der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeut*in

unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden können.

Sofern der Ausbildungsbaustein „Praktische Tätigkeit“ in Teilzeit absolviert wird, ist der Mindestumfang mit 19 – 20 Std./Woche definiert.

Am IFKV ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der in der Praktischen Tätigkeit durchgeführten (supervidierten) Behandlungsstunden bereits für die spätere Praktische Ausbildung anrechnen zu lassen.

Das IFKV kooperiert mit ca. 50 Kliniken nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 PsychTh-APrV, die insgesamt ca. 100 Plätze anbieten können. Wir stehen im engen Austausch mit unseren Kooperationspartner*innen und sind offen für neue Kooperationsabschlüsse.

 

PsychTh-APrV:
mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision nach jeder 4. Stunde.

IFKV-Angebot:
mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision nach jeder 4. Stunde.
Ein Teil der 600 Behandlungsstunden kann bereits im Rahmen der Praktischen Tätigkeit an einer IFKV-Kooperationsklinik additiv absolviert werden.

Nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung – frühestens nach dem 3. Theoriesemester – erlangen Sie die Voraussetzung, in der IFKV-Institutsambulanz oder in einer angeschlossenen Lehrpraxis die weiteren Patientenbehandlungsstunden durchzuführen. Über die gesetzliche Krankenversicherung können 600 Behandlungsstunden abgerechnet werden. Aus diesem Honorar zahlen wir Ihnen anteilig mit derzeit ca. 59 €/Behandlungsstunde eine vergleichsweise hohe Vergütung aus.

Neben der Institutsambulanz mit Sitz in Bad Dürkheim stehen für Sie ausgewählte kooperierende Lehrpraxen bereit, so dass Sie bei Bedarf an weiteren Standorten Teile Ihrer ambulanten Behandlungstätigkeit durchführen können.

Die praktische Ausbildung umfasst nach PsychTh-APrV mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens 6 Patientenbehandlungen. Alle Patientenbehandlungen sind schriftlich zu dokumentieren.

Am IFKV nehmen die Ausbildungsteilnehmer*innen mit der Evaluation der Ausbildungstherapien an einem internen Qualitätssicherungsprogramm teil.

PsychTh-APrV/IFKV-Angebot:
mind. 150 Stunden bei mind. drei verschiedenen Supervisor*innen, davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision.

Für die Supervision stehen Ihnen über 50 anerkannte und hoch qualifizierte IFKV-Supervisorinnen und -Supervisoren zur Verfügung.

Von den insgesamt mindestens 150 Supervisionsstunden, die bei mindestens drei verschiedenen anerkannten Supervisor*innen durchzuführen sind, müssen mind. 50 Stunden als Einzelsupervision und können 100 Supervisionsstunden als Gruppensupervision (max. vier Teilnehmer*innen) nachgewiesen werden. Die Supervisionsstunden sind auf die verschiedenen Supervisor*innen in angemessenem Verhältnis zu verteilen.

Unter der sogenannten „freien Spitze“ sind die 930 Stunden subsumiert, die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht explizit definiert, jedoch zur Erreichung der 4.200 Stunden erforderlich sind.
Am IFKV umfasst die „Freie Spitze“ Ausbildungskomponenten wie z. B. eine regelmäßige Vor-, und Nachbereitung der ambulanten Behandlungsfälle, die Teilnahme an kursinternen Intervisionsgruppen etc.
Zusätzlich anrechenbar sind sog. „Überhänge“ bez. der regulären Ausbildungsmodule, d. h. erbrachte Leistungen, die über die geforderte Mindestanforderung hinausgehen ( z. B. „Mehrstunden“ bei mehr als 1800 Stunden Praktische Tätigkeit).