Kinder/Jugendlichen-Weiterbildung (Fachkunde)

Auf der Grundlage der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung ( Psychotherapie-Vereinbarung – § 6 Fachliche Befähigung Psychologischer Psychotherapeut) wird am IFKV die Kinder-/Jugendlichenweiterbildung angeboten.

Ziel der Weiterbildung in Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen im IFKV ist der Fachkundenachweis für diesen Bereich, der befähigt, Kinder und Jugendliche selbständig zu behandeln und die Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichen-VT bei der zuständigen KV zu beantragen. Dieses Ziel ist nur erreichbar in Verbindung mit der Absolvierung der Erwachsenenausbildung in Verhaltenstherapie am IFKV bzw. an einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut.

Diese spezielle Weiterbildung in einem Spezialgebiet gilt daher nicht als grundständige Verhaltenstherapieausbildung, sondern baut als Zusatzweiterbildung auf Grundkenntnisse in Verhaltenstherapie auf.

Alle Informationen auf einem Blick

Inhalte der Weiterbildung

Entsprechend der KBV-Richtlinien werden im Rahmen der Kinder-/Jugendlichen-Weiterbildung folgende Inhalte vermittelt:

200 Unterrichtseinheiten praxisorientierte Theorie

Vermittelt werden Kenntnisse in kinder- und jugendspezifischen Störungen und deren Therapiemethoden mit Diagnose, Differentialdiagnose, Entwicklungspsychologie, spezielle Psychopathologie, spezifische Testdiagnostik, Fallarbeit.

Durchführung eigener Therapien mit protokollierter Dokumentation unter Supervision

Mindestens 5 Therapien mit mindestens 180 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision.

Praxisorientierte Theorie

Kenntnisse in kinder- und jugendspezifischen Störungen und deren Therapiemethoden mit Diagnose, Differentialdiagnose, Entwicklungspsychologie, spezielle Psychopathologie, spezifische Testdiagnostik, Fallarbeit. Der Gesamtumfang dieses Weiterbildungsteils beträgt 200 Unterrichtseinheiten. (Spezifische Inhalte im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten können aus dem Erwachsenentherapie-Curriculum anerkannt werden). Der Inhalt orientiert sich am KBV-Katalog für Kinder- und Jugendlichentherapien mit praxisorientierter Theorie zu den Bereichen

1.  Anamnesenerhebung, Psychopathologie
2.  Spezielle alterstypische Testverfahren
3.  Fallkonzeption – Einführung in kindspezifische Therapieverfahren
4.  Reifungsabhängige Funktionsstörungen, (z. B. Enuresis, Enkopresis)
5.  Lernstörungen (z. B. Legasthenie, Rechenschwäche)
6.  Hyperkinetische Störungen und Elterntraining/Lehrertraining
7.  Störungen der Emotionalität – Ängste, Zwänge, mangelnde soziale Kompetenz
8.  Ess-Störungen bei Kindern und Jugendlichen
9.  Posttraumatische Belastungsstörungen
10.  Autismus, Asperger-Syndrom
11.  Chronische Erkrankungen

Die geforderten 200 Theoriestunden können im Rahmen einer Gasthörerschaft im KJP-Ausbildungscurriculum absolviert werden. Für die Auswahl der Seminare steht der „Leitfaden für die Zusatzweiterbildung VT bei Kindern und Jugendlichen“ zur Verfügung. Die aktuellen Semesterpläne können Sie über das Institutssekretariat anfordern.

Für die Absolvierung der gesamten Weiterbildung empfehlen wir einen Zeitraum von max. 3 Jahren. Sie entscheiden, wann die entsprechend Leitfaden vorgeschlagenen Seminare in diesem Zeitfenster absolviert werden und melden sich hierzu semesterweise an. Die KJP-Semesterpläne stehen für das Sommersemester (März bis Ferienbeginn RLP) ab etwa Januar eines Jahres und für das Wintersemester (Oktober bis Januar) ab etwa Juli eines Jahres zur Verfügung.

Praxis

Durchführung eigener Therapien mit protokollierter Dokumentation unter Supervision

Durchzuführen sind mindestens 5 Therapien unter Supervision, möglichst aus den oben genannten Bereichen mit mindestens 180 Behandlungsstunden und Supervision nach jeder 3. bis 4. Behandlungsstunde. Die Therapien unter Supervision sind entweder in der IFKV-Ambulanz für Kinder/Jugendliche oder in einer IFKV-Lehrpraxis Kinder/Jugendliche durchzuführen.

Die Supervision wird durch anerkannte Supervisoren für Kinder- und Jugendlichen-VT des IFKV sowohl als Gruppen- als auch Einzelsupervision angeboten. Es sind mindestens zwei Fälle von institutseigenen Supervisoren zu supervidieren, wobei generell das Verhältnis von anerkannten Fremd- und IFKV-Supervisoren der Vorstand regelt. Fremdsupervisoren müssen ebenfalls vom Vorstand anerkannt werden. Hier finden Sie die Liste der IFKV-Supervisoren (KJP).

In begrenztem Umfang ist es im Rahmen der PP-Ausbildung am IFKV möglich, Kinder und Jugendlichepsychotherapien durchzuführen, die auf die Weiterbildung anerkannt werden.

Zur Weiterbildung zugelassen werden Teilnehmer, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Psychologische Psychotherapeuten/-innen mit abgeschlossener Ausbildung
  • Psychologische Psychotherapeuten/-innen in Ausbildung (fortgeschrittener Ausbildungsstand, wie etwa nach der PP-Zwischenprüfung am IFKV)
  • Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie

ca. 3.400 € (Aufnahmegebühr/Haftpflichtversicherung/Theorie) zzgl. Supervisionskosten
(mit Möglichkeit der Refinanzierung)

Bearbeitungsgebühr – einmalig – (Anmeldung, Bearbeitung) Fällig bei Gegenzeichnung des Vertrages 150,00 €
Haftpflichtversicherung (einmalig) 25,00 €
Veranstaltungsgebühren pro Unterrichtseinheit (bei 184 Unterrichtseinheiten 3.220 €) 17,50 €

Spezifische Inhalte im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten können aus dem Erwachsenentherapie-Curriculum anerkannt werden.

Hinzu kommen die Supervisionskosten, die direkt mit dem/der Supervisor/in abgerechnet werden.

Nach Absolvierung der Weiterbildung stellt Ihnen das IFKV eine Bestätigung aus. Hierzu sind die entsprechenden Formblätter einzureichen, die die Absolvierung der einzelnen Bausteine (Theorie und Praxis) nachweisen.

In Verbindung mit dem Abschluss der Erwachsenentherapie-Ausbildung sind damit die Voraussetzungen, Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen eigenverantwortlich durchzuführen, erfüllt.

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