Kosten & Finanzierung

Die gesamten Ausbildungskosten einschl. Supervision betragen derzeit ca. 20.600 Euro. Über die Tätigkeit in der Institutsambulanz des IFKV oder den angeschlossenen Lehrpraxen besteht nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen und bei gültigem Vertrag mit den Kassen über die IFKV-Institutsambulanz abzurechnen.

Die Therapiestunde wird derzeit mit  57 € vergütet. Mit dieser hohen Vergütung ist am IFKV eine vollständige Refinanzierung der Ausbildung möglich.  Verrechnet mit den zu erbringenden Ausbildungskosten erzielen Sie über Ihre Einnahmen i. R. der praktischen Ausbildung ein „Plus“ von ca. 13.600 € (s. u. Kostenschätzung).

Mit der verbindlichen Zusage des Ausbildungsplatzes wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit 150 Euro erhoben.

Die Studiengebühren für Theorie und Gruppenselbsterfahrung werden semesterweise in Rechnung gestellt und können individuell als Einmalzahlung oder auch in Raten (ohne Aufpreis) pro Semester beglichen werden.

Eine Reduktion der Ausbildungskosten ist ggf. durch kostenfreie Supervisionsangebote in den Kooperationskliniken möglich, in denen ein Teil der Behandlungen unter Supervision (Ausbildungsbaustein Praktische Ausbildung) additiv zur Praktischen Tätigkeit durchgeführt werden kann.

Finanzierungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut*in eine Förderung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen

Verschiedene Banken, so z. B. die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, bieten spezielle Bildungskredite an, die individuell geprüft werden. Darüber hinaus können die Ausbildungskosten als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Kosten der IFKV-Ausbildung – Unverbindliche Kostenschätzung