Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie (Fachkunde)
Am IFKV können Sie sämtliche oder einen Teil der geforderten Bausteine zur Erlangung der Fachkunde Gruppenpsychotherapie im Schwerpunkt Verhaltenstherapie erwerben.
Folgende Bausteine sind zu absolvieren:
- mind. 40 Doppelstunden analytische oder tiefenpsychologisch fundierte bzw. verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe
- mind. 24 Doppelstunden eingehender Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
- mind. 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung – auch in mehreren Gruppen – mit tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit Verhaltenstherapie
- unter Supervision von mind. 30 Stunden (gemäß der Psychotherapievereinbarung vom 01.04.2024)
Unseren IFKV-Ausbildungsteilnehmer*innen (PP/KJP) bieten wir die komfortable Möglichkeit, die erforderlichen Bausteine integriert in die Grundausbildung zu erwerben. Bei einer rechtzeitigen Planung können sowohl die Theorieeinheiten, die Selbsterfahrung und die praktische Gruppenbehandlung unter Supervision während der Ausbildungszeit absolviert werden. Dazu erfolgen regelmäßige Informationen und Beratungen durch die IFKV-Mitarbeiter*innen.
Im Rahmen der Nachqualifikation besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bereits absolvierte Leistungen der verhaltenstherapeutischen Grundausbildung ( PP/ KJP) anerkennen zu lassen. Der Umfang anerkennbarer Leistungen richtet sich nach einer entsprechenden Äquivalenzprüfung durch das IFKV.
Davon unabhängig können die notwendigen Bausteine zum Fachkundeerwerb am IFKV folgendermaßen absolviert werden:
Theorie
Die mind. 24 Doppelstunden gruppenspezifischer Theorie können Sie als Gasthörer*in in ausgewählten gruppenspezifischen Seminaren des Ausbildungscurriculums (PP oder KJP) belegen.
Die entsprechenden Themen finden Sie hier:
Theorieveranstaltungen für die Gruppenpsychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten
Theorieveranstaltungen für die Gruppenpsychotherapie bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Selbsterfahrung
Für die mind. 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppe werden die im Rahmen der Grundausbildung bereits
absolvierten Gruppen-Selbsterfahrungsstunden vom IFKV anerkannt.
Eigene Gruppenbehandlungen unter Supervision
Im Rahmen der Nachqualifikation bieten wir die Möglichkeit, die (noch fehlenden) Gruppentherapieanteile in der eigenen Praxis oder in der IFKV-Institutsambulanz (in Absprache mit der Geschäftsführerin) durchzuführen.
Die Gruppenbehandlung muss unter regelmäßiger Supervision von mind. 30 Stunden erfolgen.
Hier finden Sie die vom IFKV anerkannten Gruppentherapie-Supervisor*innen.
Weitere Informationen zum Anmeldeprocedere, zu weiteren organisatorischen Bedingungen und zur Vergütung der über das IFKV abgerechneten Guppensitzungen, erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Geschäftsführerin (s.u.).
Kontaktieren Sie uns gerne!