Zulassungskriterien

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung als Psychologische*r Psychotherapeut*in und als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in werden formal durch das Psychotherapeutengesetz geregelt:

§ 5, Abs. 2, Ziff. 2 – Ausbildung und staatliche Prüfung

Abweichende Abschlüsse:
Bei abweichenden Master- oder Auslandsabschlüssen ist eine gesonderte Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, dem Landesprüfungsamt für Psychotherapie in Mainz, notwendig.