Allgemeine Informationen

Nach Abschluss des Masterstudiums Klinische Psychologie/Psychotherapie und dem Erhalt der Approbation ist für den Fachkundeerwerb und die Kassenzulassung eine Gebietsweiterbildung erforderlich.

Die Weiterbildung muss an einer von der zuständigen Landes-Psychotherapeutenkammer zugelassenen Weiterbildungsstätte nach folgenden Kriterien absolviert werden:

Die Weiterbildung umfasst mind. 5 Jahre (Vollzeit), davon

  • 2 Jahre in der ambulanten Versorgung
  • 2 Jahre in der stationären Versorgung
  • Ein weiteres Jahr in der ambulanten oder der stationären Versorgung oder
  • 1 Jahr optional im institutionellen Versorgungsbereich

Die Weiterbildung erfolgt in einem der folgenden Gebiete

  • Psychotherapie für Erwachsene
  • Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
  • Neuropsychologische Psychotherapie

Die Weiterbildung im Gebiet Erwachsene und Kinder/Jugendliche erfolgt in einem der Richtlinienverfahren der Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie).