Allgemeine Informationen
Nach Abschluss des Masterstudiums Klinische Psychologie/Psychotherapie und dem Erhalt der Approbation ist für den Fachkundeerwerb und die Kassenzulassung eine Gebietsweiterbildung erforderlich.
Die Weiterbildung muss an einer von der zuständigen Landes-Psychotherapeutenkammer zugelassenen Weiterbildungsstätte nach folgenden Kriterien absolviert werden:
Die Weiterbildung umfasst mind. 5 Jahre (Vollzeit), davon
- 2 Jahre in der ambulanten Versorgung
- 2 Jahre in der stationären Versorgung
- Ein weiteres Jahr in der ambulanten oder der stationären Versorgung oder
- 1 Jahr optional im institutionellen Versorgungsbereich
Die Weiterbildung erfolgt in einem der folgenden Gebiete
- Psychotherapie für Erwachsene
- Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- Neuropsychologische Psychotherapie
Die Weiterbildung im Gebiet Erwachsene und Kinder/Jugendliche erfolgt in einem der Richtlinienverfahren der Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie).