Gebietsweiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in

Nach Abschluss des Masterstudiums Klinische Psychologie/Psychotherapie und dem Erhalt der Approbation ist für den Fachkundeerwerb und die Kassenzulassung eine Gebietsweiterbildung erforderlich.

Die Weiterbildung muss an einer von der zuständigen Landes-Psychotherapeutenkammer zugelassenen
Weiterbildungsstätte absolviert werden.