Ärztliche Weiterbildung

Die ärztliche Weiterbildungsordnung gibt verschiedene Weiterbildungswege vor, die den Zugang zur antragspflichtigen Psychotherapie/Verhaltenstherapie ermöglichen: Die Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und PsychotherapieFacharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie- und -psychotherapie und die Weiterbildung Psychotherapie (fachgebunden). Am IFKV können die Psychotherapie-Anteile dieser Weiterbildungswege erworben werden. 

In der Regel werden Psychotherapie-Anteile in der ärztlichen Weiterbildung von den Weiterbildunginteressenten im Rahmen ihrer Weiterbildung mit den anderen Inhalten in Form von Weiterbildungsbausteinen kombiniert oder das Institut arbeitet mit einem Klinikverbund in der ärztlichen Weiterbildung zusammen. Hier bietet das IFKV in Zusammenarbeit mit Kliniken auch Weiterbildungscurricula an, bei denen mehrere Weiterbildungsbausteine sinnvoll aufeinander abgestimmt werden, so etwa für den/die Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Die Bausteine für die ärztliche Psychotherapieweiterbildung gliedern sich allgemein in Theorie, Selbsterfahrung, Interaktionelle Fallarbeit (IFA) (entspricht der „Balintgruppe“), Entspannungstechniken, Zweitverfahren und Behandlungsfälle unter kontinuierlicher Supervision.

Zum Einstieg in das Bausteinverfahren kann es zusätzlich sinnvoll sein, ein Propädeutikum in Verhaltenstherapie im Umfang von 2-4 UE vorzuschalten, das als Teil der Theorieweiterbildung angerechnet wird. Das Propädeutikum ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Institutsambulanz und/oder der Mitarbeit in einer Lehrpraxis.

Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung können die Seminare im Rahmen der Ausbildungen „Psychologische*r Psychotherapeut*in“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in“ als Gasthörer*in absolvieren

Ärztliche Weiterbildungsgänge und Bausteine im Überblick

Unter den linksseitig aufgeführten Punkten erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Bausteinen.

Auf der rechten Seite finden Sie Informationen zu den einzelnen Weiterbildungsgängen.

Benötigen Sie weitergehende Informationen? Kontaktieren Sie uns gerne!

 

Das Propädeutikum versteht sich als kurze Einführung in die Verhaltenstherapie. Geeignet ist die Veranstaltung im Umfang von 4 Unterrichtseinheiten zur Vorbereitung einer VT-Aus- und Weiterbildung am Institut, zur Auffrischung von VT-Kenntnissen oder zum „Schnuppern“ für Interessierte, auch für in anderen Therapieverfahren Tätige. Sie ist auf ärztliche Weiterbildungsteilnehmer*innen abgestimmt. Es können darüber hinaus Psycholog*innen, auch bei Interesse an einer Ausbildung für Kinder- und Jugendlichentherapie, teilnehmen.

Inhaltlich werden zunächst drei Behandlungsmodelle nebeneinander gestellt: Das ärztliche, das tiefenpsychologische und das verhaltenstherapeutische Modell. Verglichen werden: Störungsverständnis, Behandlerbeziehung und Veränderungsmodell. Es wird dann ein (fiktiver) Behandlungsfall nach verhaltenstherapeutischen Kriterien begleitet (Angststörung oder depressive Störung) auf dem Weg vom Erstkontakt über die Störungsbeschreibung zum Veränderungsprojekt. Dabei werden die Grundprinzipien einer VT (Verhaltensanalyse, lerntheoretische Grundlagen, Aufbau von Zielverhalten und Abschlusskriterien) verdeutlicht. Schließlich werden Basis-Informationen zur Vertragstherapie auf der Grundlage der Psychotherapierichtlinien vermittelt.

Das Propädeutikum wird zur Vorbereitung auf die Theorieseminare empfohlen.

Das Propädeutikum ist erforderlich und obligat bei Aufnahme von Patientenbehandlungen in der IFKV-Ambulanz/
in einer IFKV-Lehrpraxis.

Umfang:
4 Unterrichtseinheiten

Leitung:
Dr. med. Barbara Guldin

Veranstalter:
IFKV gGmbH

Veranstaltungsort:
Rathausplatz 2, 76829 Landau

Kosten:
130 Euro pro Teilnehmer*in (4 Unterrichtseinheiten)

Termine 2023/2024 (4 UE):
22.11.2023, 18.30 – 21.30 Uhr
06.03.2024, 18.30 – 21.30 Uhr
03.07.2024, 18.30 – 21.30 Uhr
13.11.2024, 18.30 – 21.30 Uhr

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Das Propädeutikum ist von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt und wird durch die Bezirksärztekammer Pfalz als Fortbildungsmaßnahme mit 5 Fortbildungspunkten bewertet.

In den einzelnen Weiterbildungswegen werden von der WBO sehr unterschiedliche Theoriekontingente verlangt. Zur Theorieweiterbildung im Bausteinverfahren steht ärztlichen Weiterbildungsinteressenten am IFKV die 6-semestrige Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen bzw. der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen offen, bei der die meisten Veranstaltungen im Gasthörerstatus besucht werden können. Wir bemühen uns, hier eine sinnvolle Zusammenstellung im Bausteinverfahren zu ermöglichen und empfehlen neben der von uns erstellten Präferenzliste eine persönliche Beratung.

Allgemein sollte die Theorieweiterbildung das Grundverständnis für Ätiologie, Pathologie und Therapie psychischer Erkrankungen aus der Sicht der gängigen Psychotherapie-Verfahren, im Besonderen natürlich der Verhaltenstherapie, vermitteln. Da das verhaltenstherapeutische Störungs- und Veränderungsmodell sich wesentlich vom medizinischen wie auch vom psychodynamischen Modell unterscheidet, sind Grundlagen des lerntheoretischen Denkens unverzichtbar, nicht zuletzt, weil Therapieberichte im Antragsverfahren bei der Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und nach diesen Vorgaben auch Falldokumentationen unter Supervision verfasst werden müssen. Weiterhin bietet die Theorieweiterbildung einen Überblick über wichtige Methoden der Verhaltenstherapie und den jeweiligen Störungsbezug, es wird der Umgang mit Krisensituationen, die Arbeit mit Systemen und besonderen Problemstellungen in der therapeutischen Arbeit gelehrt. Die Ausbildung Psychologische*r Psychotherapeut*innen besitzt einen hohen Standard, den wir auch in der Ärzteweiterbildung anbieten möchten, ihre Qualität wird am Institut laufend evaluiert und verbessert.

Leitfäden zur Weiterbildung

Leitfaden für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Leitfaden für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Leitfaden für die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie – fachgebunden – Theorieseminare im Curriculum Psychologischer Psychotherapeut
Leitfaden für die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie – fachgebunden – Fallseminare im Curriculum Psychologischer Psychotherapeut

Die aktuellen Kurspläne im Rahmen der PP- und KJP-Ausbildung können über das Institutssekretariat angefordert werden.

Die Online-Anmeldung für die Theorieseminare erfolgt für Ärzte/Ärztinnen als Gasthörer*in. Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie hier.

Die Selbsterfahrung bildet traditionell einen Teil der psychotherapeutischen Weiterbildung in allen wichtigen Therapieverfahren. Da die Gestaltung der therapeutischen Beziehung jenseits der Anwendung von Therapietechniken die wesentliche Wirkvariable für eine erfolgreiche Behandlung darstellt, soll die Selbsterfahrung Gelegenheit geben, die eigenen Beziehungsanteile, die zum Teil unbewusst in das therapeutische Handeln eingehen, zu erkennen, zu reflektieren und ungünstige Akzente ggf. auch zu verändern. Der Fokus in der Selbsterfahrung liegt auf der Person des Therapeuten, damit auch auf seiner eigenen Lern- und Rollengeschichte. Die Methoden ähneln denjenigen, die in der Therapie angewandt werden und erlauben das Lernen therapeutischer Strategien und Haltungen am Modell des Selbsterfahrungsleiters, auf der anderen Seite auch die Erfahrung des Ratsuchenden, wenn auch ein therapeutisches Betreut-Werden nicht Inhalt der Selbsterfahrung sein kann.

Die Selbsterfahrung findet entweder im geschützten Gruppensetting unter Schweigepflicht statt oder als Einzelselbsterfahrung.

Rahmenbedingungen

Gebühren

SE-Gruppe 19

Beginn: 19./20.04.2024

Insgesamt: 12 Termine = 150 UE

Weiterbildungsleitung:  Dr. med. Barbara Guldin

Leitung:
Ferah Aksoy-Burkert, Dipl.-Psych. / Prof. Dr. Harald C. Traue

Veranstaltungsort: IFKV Bad Dürkheim

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Die Interaktionelle Fallarbeit (IFA) stellt ebenfalls traditionell einen Bestandteil der Therapieweiterbildung dar. Ursprünglich leitet sie sich von der Balintgruppe in den psychodynamischen Verfahren ab. In der Interaktionellen Fallarbeit liegt der Fokus auf der Fallvorstellung, bei der Patient*innen und therapeutische Interventionen, Techniken oder Strategien vorgestellt werden. Die Gestaltung der Beziehung bildet dabei einen wesentlichen Punkt, hier werden bei der Bearbeitung persönliche (selbsterfahrungsbezogene) Anteile des/der Therapeuten/Therapeutin einbezogen, sowie Setting- und Kontextvariablen. Es werden aber auch Therapiemethoden und Prozessvariablen in die Fallarbeit einbezogen. Die IFA hat damit die wechselnden Schwerpunkte des Patientenbezugs, des Therapeutenbezugs und des Kontextbezugs, die sich abwechselnd um die Gestaltung der Problemlösung bei der Behandlung von Patient*innen drehen.

Die IFA findet im geschützten Gruppensetting unter Schweigepflicht statt.

Rahmenbedingungen

Gebühren

IFA-Gruppe 17

Beginn: 18.09.2024

Uhrzeit: jeweils 16.00 – 20.00 Uhr

Leitung: Dr. med. Mario Gartmann

Veranstaltungsort: IFKV Bad Dürkheim

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Diese Gruppe bietet die Möglichkeit, in der Art der traditionellen “Balint“-Gruppe gemeinsam Behandlungsfälle, den Arbeitskontext und eigene Anteile zu reflektieren. Dabei werden verhaltenstherapeutische Methoden, Strategien und Haltungen auf lerntheoretischer Grundlage eingesetzt und vermittelt.

Aktuell sind keine Termine für 2023 geplant.

Uhrzeit: jeweils 18.00 – 21.00 Uhr
Veranstaltungsort: IFKV Bad Dürkheim

Rahmenbedingungen:

Zielgruppe:
Angesprochen sind Ärztinnen und Ärzte, die fachpsychotherapeutisch tätig sind.

Buchung:
Im Interesse der Gruppenkohäsion wird eine Mindestteilnahme von 4 aufeinanderfolgenden Sitzungen vorausgesetzt.

Kosten:
425 € für 4 aufeinanderfolgende Termine.

Ziel/Inhalt:
Die Gruppe dient der Fortbildung. Sie kann nicht als Weiterbildungsbaustein genutzt werden. Sie wird als anerkannte Fortbildungsveranstaltungsreihe bei der Ärztekammer geführt und pro Sitzung mit 5 Punkten gewertet.

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Kontinuierliche Supervision der entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsordnungen zu erbringenden Behandlungsstunden im Verhältnis 1:4 mit schriftlicher Falldokumentation.

Formaler Rahmen: Die Supervision wird nach den Vorgaben der Psychotherapierichtlinien durchgeführt: Mindestens jede 4. Therapiestunde wird supervidiert, ein Videoband muss mindestens in jeder vierten Supervisionssitzung, bei kurzen Fällen mindestens einmal, vorliegen.

Weiterbildungsteilnehmer können bei Bedarf ambulante Behandlungen in der Ambulanz bzw. in den Lehrpraxen des IFKV durchführen und werden dafür im Rahmen der dort geltenden Verträge honoriert. Voraussetzung zur Teilnahme an der Ambulanz sind ausreichende theoretische Kenntnisse, in der Regel die Hälfte der Theorieweiterbildungszeit, zusätzlich die Teilnahme am Propädeutikum sowie eine Einführung in die Ambulanztätigkeit. Einzelfälle werden mit dem Lehrpraxisinhaber oder Ambulanzleiter in Rücksprache mit dem ärztlichen Weiterbildungsleiter besprochen.

Die Supervision kann einzeln oder in Gruppen absolviert werden.

Es können Supervisoren aus dem Kreis der IFKV-Supervisoren oder andere Supervisoren in Anspruch genommen werden. Bei externen Supervisoren wird Rücksprache empfohlen, um sicherzustellen, dass die Supervisionskriterien erfüllt sind und die Weiterbildungsbefugnis vorliegt.

Inhaltlich soll die Supervision auf die selbstständige Durchführung von Verhaltenstherapien als Krankenbehandlung nach Maßgabe der Psychotherapierichtlinien vorbereiten. In der Ambulanz/ den Lehrpraxen nehmen die Weiterbildungsteilnehmer direkt an der ambulanten Versorgung teil, indem sie im Vertragsverfahren Therapieberichte verfassen, die im Gutachterverfahren geprüft werden. Gleichzeitig besteht eine Lehrsituation, in der der Supervisor mit verantwortlich für die durchgeführte Behandlung ist. Der Therapeut sollte idealerweise Erfahrung im Umgang mit Patienten besitzen, einen Teil der Selbsterfahrung absolviert haben und bereits in der Lage sein, verfahrensbezogenes Theorie-Wissen anzuwenden. Im Ablauf der Supervision werden störungsbezogene Techniken, prozessbezogene Strategien und therapeutenbezogene Haltungen nach den vorbereiteten Aufzeichnungen und dem Vortrag des Therapeuten, in Abständen auch anhand der vorgelegten Videobänder, reflektiert, zurückgemeldet und in einer aktiven und fürsorglich-unterstützenden Weise bearbeitet.

Durch den Therapeuten ist nach den intern geltenden Vorgaben des IFKV eine Falldokumentation zu erstellen und vom Supervisor zu unterzeichnen. Die Falldokumentation entspricht weitgehend den im Vertragsverfahren zu erstellenden Therapieberichten und sollte den hierfür geltenden Anforderungen genügen.

Auch wenn Patienten stationär behandelt werden, gelten zur Anerkennung durch das IFKV die Vorgaben zur kontinuierlichen Supervision und zur Dokumentation für die Fälle, die entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsordnung zu erbringen sind.

Das kasuistisch technische Fallseminar bietet die Möglichkeit zu einem vertieften Verständnis der von den Teilnehmern eingebrachten eigenen Fälle. Es werden gemeinsam Ansätze zum thera-peutischen Handeln und auch zur pharmakologischen Behandlung erarbeitet. Sofern indiziert werden auch integrierte Behandlungspläne unter Berücksichtigung von beispielsweise Ergo- und Soziotherapie sowie Rehabilitation erstellt.

Der Schwerpunkt im kasuistisch technischen Fallseminar liegt auf der Kenntnis der Krankheitsbil-der, der Erstellung des psychopathologischen Befunds, der Störungsmodelle und der therapeutischen Interventionen. Die besprochenen Fälle sollen aus dem Kreis der Teilnehmer eingebracht werden, sodass das kasuistisch technische Fallseminar parallel zu einer psychotherapeutischen Tätigkeit im ambulanten oder stationären Sektor besucht werden sollte.

1. Termin: Samstag, 10.02.2024
2. Termin: Samstag, 20.04.2024
3. Termin: Samstag, 21.09.2024
4. Termin: Samstag, 16.11.2024

In Absprache mit der Kursleiterin werden die weiteren Termine für 2025 geplant.

Umfang insgesamt: 30 Doppelstunden

Umfang pro Seminar: 6 Unterrichtseinheiten UE (à 45 Minuten)

Zeitfenster pro Seminar: Samstags 9.oo – 14.oo Uhr

Anzahl Blöcke: 12 (ein Block pro Quartal)

Ausbildungsdauer: 2,5 Jahre begleitend zur Facharztweiterbildung oder zur
Ausbildung im Gebiet Psychotherapie

Kontext: halboffene Gruppe

Gebühr: 160,00 EUR / Block

Leitung: Dr. med. Barbara Guldin

Veranstaltungsort: IFKV Bad Dürkheim

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Als Entspannungsverfahren wird die Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson (PMR) gelehrt. Hierbei werden über die bloßen Übungstechniken hinaus auch die Grundlagen des Verfahrens vermittelt, die Selbstwahrnehmung und die therapeutische Haltung bei der Körperwahrnehmung werden geschult. Zusammenhänge mit anderen körpertherapeutischen Methoden werden angesprochen.

Der Kurs verläuft in zwei Phasen. Zunächst wird ein Terminblock mit 16 Unterrichtsstunden angeboten, nach dem gemäß der Vorgabe der Weiterbildungsordnung eine halbjährliche Pause zur eigenen Übung und Arbeit mit Patienten folgt. Dann werden bei einem weiteren Wochenende im Umfang von 16 Unterrichtsstunden die Erfahrungen bearbeitet und eine abschließende Vertiefung ermöglicht.

Die Teilnahme ermöglicht eine Abrechnung nach EGO und BMÄ.

Inhalt/Ziel:
Auf der Grundlage der Psychotherapie-Richtlinien sowie der ärztlichen Weiterbildungsordnung und mit dem Ziel einer späteren Abrechnungsmöglichkeit wird das Entspannungsverfahren „PMR nach Jacobson“ erlernt.

Anmeldung und Buchungsbedingungen:
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt. Die definitive Anmeldebestätigung erhalten Sie, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor dem ersten Termin in schriftlicher Form unter Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 20% möglich. Bei späterer Stornierung sind 50% der gesamten Kursgebühren zu entrichten.

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*Die empfohlenen Seminare decken die theoretischen Weiterbildungsinhalte – wie in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen beschrieben – ab. Bei Absolvierung des gesamten Leitfadens können diese entsprechend und im Text der Weiterbildungsordnung bestätigt werden. Bei Absolvierung einzelner Bausteine aus dem ärztlichen Leitfaden werden die Einzelseminare bestätigt. 

*Die empfohlenen Seminare decken die theoretischen Weiterbildungsinhalte – wie in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen beschrieben – ab. Bei Absolvierung des gesamten Leitfadens können diese entsprechend und im Text der Weiterbildungsordnung bestätigt werden. Bei Absolvierung einzelner Bausteine aus dem ärztlichen Leitfaden werden die Einzelseminare bestätigt. 

*Die empfohlenen Seminare decken die theoretischen Weiterbildungsinhalte – wie in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen beschrieben – ab. Bei Absolvierung des gesamten Leitfadens können diese entsprechend und im Text der Weiterbildungsordnung bestätigt werden. Bei Absolvierung einzelner Bausteine aus dem ärztlichen Leitfaden werden die Einzelseminare bestätigt. 

*Die empfohlenen Seminare decken die theoretischen Weiterbildungsinhalte – wie in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen beschrieben – ab. Bei Absolvierung des gesamten Leitfadens können diese entsprechend und im Text der Weiterbildungsordnung bestätigt werden. Bei Absolvierung einzelner Bausteine aus dem ärztlichen Leitfaden werden die Einzelseminare bestätigt. 

Weiterbildungsbefugte Ärzt*innen des IFKV

Die Beratung für Weiterbildungsinteressenten führt Frau Dr. Guldin durch, für Interessenten im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie Frau Dr. Lieb. Den Kontakt stellen Sie bitte über das IFKV her.

Dr. med. Barbara Guldin

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie,
Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärztin für Neurologie,
Ärztliche Leiterin am IFKV
E-Mail:

Dr. med. Meinrad Braun

Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
Ärztlicher Ambulanzleiter am IFKV

Dr. med. Susanne Lieb

Fachärztin für Kinder – und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
Stellvertretende Chefärztin am Pfalzinstitut Klingenmünster Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie