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Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut/in

Inhalte der Ausbildung im Überblick

Auf der Grundlage der bundesweit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) sind im Umfang von mindestens 4.200 Stunden folgende Ausbildungsbausteine zu absolvieren:

Theorie
Patientenbehandlung
Selbsterfahrung
Supervision
Praktische Tätigkeit
mindestens 600 Stunden praxisbezogene Theorie
mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung
mindestens 1.200 Stunden praktische Tätigkeit in mindestens einem Jahr an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 Patienten
mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit in mindestens einem halben Jahr an einer anerkannten klinischen oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung
mindestens 150 Stunden Supervision,
davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
Damit wird die Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Prüfung geschaffen, die zur Approbation führt und den Fachkundenachweis bei den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht.

Die Ausbildungsbausteine sind in 3 oder 5 Jahren zu absolvieren.

Über die Tätigkeit in der Ausbildungs-Institutsambulanz besteht nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung in begrenztem Umfang die Möglichkeit der Refinanzierung.

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